Grundlagen
Krisenmanagement
Trauer
Prävention

Krisenmanagement in der Schule

Eine Krise zu managen bedeutet, eine klare Leitungs- und Verantwortungsstruktur zu haben, an der sich alle Beteiligten ausrichten. Im Schulkontext ist der/die Schulleiter/in der/die Krisenmanager/in. Es ist jedoch zum Glück ein eher seltenes Ereignis, dass Schulangehörige versterben und dass das während einer Schulveranstaltung geschieht. Daher ist es dringend anzuraten, dass der/die SchulleiterIn eine/n Berater/in engagiert. Diese/r Berater/in hat nicht die Aufgabe, die Krise selbst zu managen, sondern beratend zur Seite zu stehen.


In der Akutsituation ist das oberste Ziel immer, die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten. Dies geschieht durch:

Wenn eine ganze Schule oder eine Schulklasse betroffen ist, stehen in der Akutsituation nicht Einzelgespräche oder individuelle Begleitungen im Mittelpunkt, sondern die Grundversorgung der Beteiligten: Trinken, Essen, Wärme, sicherer Ort, klare Informationen usw.


Tod eines Schulangehörigen außerhalb einer Schulveranstaltung

Sicherlich gibt es hier viele unterschiedliche Ereignisse, die sich auch ganz unterschiedlich auf die Umgangsweise auswirken. So kann jemand nach langer Krankheit versterben oder ganz plötzlich nach einem Unfall oder Suizid. Bei einer längeren Krankheit beginnt der Trauerprozess schon vor dem Tod eines Menschen, der jedoch oft noch von Hoffnung oder Vermeidung geprägt ist (siehe hier).


Fünf Grundsätze sollten Sie in der Begleitung der SchülerInnen beachten:

  1. Den SchülerInnen und LehrerInnen muss klar sein: Während der Unterrichtszeit über den Tod und die Trauer zu sprechen, ist kein Unterrichtsthema, das benotet wird. Das kann mit einer veränderten Sitzordnung (Sesselkreis) deutlich gemacht werden.
  2. Niemand soll zum Sprechen gezwungen werden. Jeder und jede, die etwas sagen möchte, soll auch dran kommen.
  3. Alles, was gesagt wird, bleibt im Raum. In Sozialen Netzwerken können eigene Gedanken und Gefühle geäußert werden, aber nicht jene der anderen.
  4. Fragen werden offen und ehrlich beantwortet. Jedoch gibt es nicht auf alle Fragen Antworten. Oder manche Fragen dürfen (z. B. aufgrund des Datenschutzes oder des Wunsches von Angehörigen) nicht beantwortet werden. Das muss auch offen und ehrlich gesagt werden.
  5. Alle gehen respektvoll miteinander um. Niemand wird ausgelacht oder beleidigt. Auch nicht nach dem Gespräch.

Ein paar konkrete Hinweise noch:

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